Planungsbüro: Landschafts- und Umweltplanung
Erfassung / Kartierung: Vögel und Fledermäuse


 





Fledermäuse

Alle in Deutschland lebenden Fledermausarten sind gemäß
§ 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und sind dementsprechend von großer Bedeutung für Eingriffsvorhaben. Für diese Tierart gelten strenge Zugriffs- und Störungsverbote, die in § 44 BNatSchG aufgeführt sind. Die nachtaktiven Tiere werden im Rahmen von Detektor-gestützten Begehungen kartiert. Jagende bzw. fliegende wie auch ziehende Fledermäuse werden mit speziellen Ultraschalldetektoren erfasst. Mit diesen Geräten werden die Ultraschallrufe der Fledermäuse für den Kartierer hörbar und erfassbar gemacht. Die Kartierung der Fledermäuse erfolgt flächenhaft und in regelmäßigen Zeitintervallen in der Regel zwischen März und Oktober. Die Begehungen werden während der Dämmerungs- und Dunkelphase in Kombination mit einer Sichterfassung durchgeführt. Parallel zu der Feldkartierung werden an ausgewählten Standorten Horchboxen aufgestellt. Die Boxen bestehen aus einem Ultraschalldetektor, einem Aufnahmegerät und einer Stromquelle. Die Fledermausrufe werden automatisch und zeitlich nachvollziehbar während der gesamten Nacht aufgezeichnet. Die Auswertung der Boxen lässt Rückschlüsse darauf zu, wie attraktiv der untersuchte Standort gegebenenfalls für Fledermäuse ist. Um Informationen über die Quartierstandorte zu erhalten, werden tagsüber sämtliche geeignet erscheinende Strukturen (Baumhöhlen und-spalten, Nistkästen, Felshöhlen, Spalten an Gebäuden etc.) kartiert und auf schlafende Fledermäuse überprüft. Die Auswertung der Fledermauskartierung erfolgt differenziert nach Zuggeschehen, Sommer- und Winterquartieren, Wochenstuben, Flugstraßen und Nahrungshabitaten. Der erhobene Fledermausbestand wird anhand des Artenspektrums, der Gefährdung nach Roter Liste, Seltenheit, dem gesetzlichen Schutz, der Häufigkeit und der festgestellten saisonalen Raum- und Quartiernutzung bewertet. Der Untersuchungsumfang wird im Allgemeinen unter Beteiligung der Naturschutzbehörde abgeklärt und hängt von den Bedingungen des Einzelfalls ab.