Planungsbüro: Landschafts- und Umweltplanung
Erfassung / Kartierung: Vögel und Fledermäuse


 





Vögel



Brutvogelkartierung


Mittels Revierkartierungen brütender Vögel führen wir Untersuchungen des Brutvogelbestandes anhand aktueller Methodenstandards durch (z.B. „Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands“ -Südbeck et al. 2005). Die Kartierungen erfolgen in regelmäßigen Abständen je nach Lebensraum und betroffenen Artenspektrum zwischen März und Juli. Abweichungen können sich aus länderspezifischen Vorgaben ergeben. Erhebungen für Eulen und Greifvögel finden nachts bzw. vor der Belaubung der Bäume statt. Methodisch wird beispielsweise, abhängig vom jeweiligen Planungsvorhaben (z.B. Windenergie), den rechtlichen Rahmenbedingungen und den spezifischen Erfordernissen der Genehmigungsbehörde, entweder eine quantitative Erhebung der Brutreviere sämtlicher Arten oder eine reviergenaue Kartierung der naturschutzrelevanten Arten (z.B. Greifvögel, Störche, Wiesenbrüter, Brutvogelarten der Roten Liste) kombiniert mit einer halbquantitativen Erfassung der gewöhnlichen Arten durchgeführt. Für die Kartierungen werden Geländekarten und Luftbilder und ggfs. ein GPS eingesetzt, um eine standortgenaue Erfassung der Reviere in Verbreitungskarten zu gewährleisten. Im Rahmen der Auswertung der gewonnenen Daten werden Artenspektrum, Brutpaarzahlen sowie das räumliche Verteilungsmuster der Brutvögel in Relation zu den Habitatstrukturen dargestellt, sodass Aussagen zu möglichen Schwerpunkt- bzw. Konflikträumen getroffen werden können. Die gutachterliche Bewertung erfasst unter anderem die Bereiche Häufigkeit (regional, landesweit), Schutzstatus (u.a. Rote Liste), Artenschutz und artspezifische Auswirkung bzw. Anpassungsfähigkeit gegenüber dem jeweiligen Vorhaben.

 

Rast- und Zugvogelkartierung

 

Soweit im Rahmen von Vorhabenplanungen Untersuchungen zu Rast- und Zugvögeln erforderlich sind, werden diese ebenfalls von uns nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden durchgeführt. Bestandserfassungen zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf ziehende bzw. rastende Vögel werden von uns während des Frühjahrs- und Herbstzuges sowie während der Wintermonate durchgeführt. Regelmäßige Kontrollen im wöchentlichen bzw. 2-wöchigem Rhythmus sind üblich und regelmäßig erforderlich. Diese erfolgen von geschützten Standorten mittels Spektiv (30-60 fache Vergrößerung) oder durch eine gezielte Kontrolle und Beobachtung des Untersuchungsraumes. Kernzeiträume für die Erfassung des Zuggeschehens sind September bis November sowie Februar bis April, wobei sich regional Verschiebungen von wenigen Wochen ergeben können. Die Erhebungen zum winterlichen Rastgeschehen erfolgen zwischen Dezember und März. Abweichungen können auch hier sinnvoll und erforderlich sein. Generell ist eine Kombination der Untersuchungen zum Rast- und Zugvogelgeschehen möglich.

Neben der Art, Anzahl und Zugrichtung wird bei der Zugvogelerfassung ebenfalls die Höhe der fliegenden Individuen aufgenommen. Im Rahmen der Rastvogeluntersuchung während der Wintermonate werden die Anzahl der rastenden Vögel und die räumliche Verteilung der rastenden Vogeltrupps dokumentiert.